Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Vertragsbedingungen zwischen der Firma ASG Analytik-Service AG als Auftragnehmerin (nachfolgend AN genannt) und dem Kunden richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der AN. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Auftragserteilung an.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

Die AN arbeitet nach DIN EN ISO 4259. Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer mündlichen Auftragserteilung ist die AN berechtigt, den Inhalt des Vertrages durch schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung des im Gutachten festgehaltenen Untersuchungsumfanges zu bestimmen. Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen von Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot inklusive etwaiger schriftlicher Auftragsbestätigungen. Soweit Fristen für die Auftragsdurchführung bestimmt wurden, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Diese Bestimmungen gelten auch für Vorberichte.

3. Preise

Die Preise werden im Einzelnen projektbezogen vereinbart. Als Basis dient die jeweils neueste Preisliste der AN. Es gilt ein Mindestbestellwert von 50,00 EUR netto je Auftrag.

4. Abnahme

Mängel sind gegenüber der AN innerhalb von 21 Tagen ab Lieferung des Prüfberichtes bzw. Gutachtens schriftlich mit Angabe der Gründe anzumelden. Geht innerhalb dieser Frist keine Rüge bei der AN ein, so gilt die Leistung als angenommen. Entscheidend ist der Eingang der Rüge. Spätere Rügen sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar. Auf Anforderung der AN sind Abschlagszahlungen zu gewähren. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug so ist die AN berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

6. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei den, daß deren Verbindlichkeit vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Einflüsse höherer Gewalt wie Streik, Krankheit, Betriebsstörungen oder auch Verzug bei einem unserer Lieferanten berechtigen uns, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Haftung und Gewährleistung

Alle Reklamationen bezüglich der Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit von Prüfergebnissen und der Einhaltung von Produktspezifikationen werden gemäß DIN EN ISO 4259 beurteilt. Bei Streitfällen mit der AN müssen die Verfahren der Abschnitte 8 bis 10 der Norm angewandt werden.Die AN erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik und unter der branchenüblichen Sorgfalt. Sie haftet für die Fehlerhaftigkeit ihrer Leistungen durch deren kostenlose Nachbesserung. Nur wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, kann die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Für Schadensersatzansprüche haftet die AN nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzungen vertraglicher oder nebenvertraglicher Pflichten. Die Haftung umfaßt außer bei Vorsatz, nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Auftrag typischerweise nicht erwartet oder vorhergesehen werden konnten. Die AN ist gegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden mit einer Versicherungssumme von je 10.000.000,00 EUR versichert.

8. Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen die AN verjähren 6 (sechs) Monate nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist.

9. Schutz der Prüfgutachten

Die AN behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunde darf das im Rahmen des Auftrages gefertigte Prüfgutachten mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung der Prüfberichte und Gutachten, insbesondere zu Werbezwecken, sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Gestattung.

10. Geheimhaltung

Die AN verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit einem Auftrag erarbeitet werden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt.

11. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung

Die Anlieferung der Proben durch den Kunden erfolgt auf dessen Kosten und Gefahren. Dies gilt nicht, wenn eine Abholung vereinbart ist. Bei Versand durch den Kunden muß das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verpackt werden. Der Kunde haftet für Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probematerials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, die AN auf alle ihm bekannten Gefahren hinzuweisen. Proben werden, soweit deren Beschaffenheit es zuläßt und sie nicht zum Prüfzweck verbraucht oder verändert wurden, vier Wochen aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung ist vom Kunden zu vergüten. Nach Ablauf der Aufbewahrungzeit werden die Proben entsorgt. Die dafür auftretenden Kosten können beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Sofern der Kunde eine Rücksendung der Proben wünscht, erfolgt dies nach schriftlicher Aufforderung und auf seine Kosten.

12. Allgemeine Bedingungen

Ansprüche des Kunden aus Verträgen mit der AN unterliegen einem Abtretungsverbot. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Augsburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen davon unberührt.

Stand: 01.12.2024